Landpachtverkehrsgesetz

Die Pacht hat ihre gesetzliche Grundlage im Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darunter fällt auch der Bereich der Landpacht.

Durch den Pachtvertrag wird dem Pächter gestattet, den gepachteten Gegenstand zu gebrauchen und die Früchte dessen zu genießen, soweit sie als Ertrag der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung anzusehen sind. Als Gegenleistung erhält der Verpächter vom Pächter den vereinbarten Pachtzins.

Das Landpachtverkehrsgesetz regelt die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen. Es dient dazu agrarstrukturelle Fehlentwicklungen zu verhindern.

Die Pachtverträge sind in Sachsen-Anhalt ab einer Gesamtfläche von mind. 1 Hektar, innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Anhand dieser Daten wird jährlich ein Pachtspiegel über die durchschnittlichen Pachtpreise der landwirtschaftlichen Nutzflächen des Burgenlandkreises erstellt.

 

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