Ausbildungsförderung - BAföG

Zuständigkeit nach § 45 Abs. 1 BAföG

Wir sind für alle anspruchsberechtigten Schüler ab Klassenstufe 10, alle Berufsfachschüler, Fachschüler und Fachoberschüler, deren Eltern im Burgenlandkreis wohnen, zuständig.

Studierende an Hochschulen wenden sich bitte an die Ämter für Ausbildungsförderung der Studentenwerke am Hochschulort.

Umfassende Informationen zum Thema BAföG, wie Förderungsvoraussetzungen und -arten sowie die Antragsformulare zum downloaden finden Sie auf dem BAföG-Server des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bafoeg.bmbf.de

Ansprechpartner:

Postanschrift:

Burgenlandkreis
Amt für Ausbildungsförderung
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg

Besucheranschrift:

Burgenlandkreis
Amt für Ausbildungsförderung
Neidschützer Str. 1
06618 Naumburg

Kontaktperson/en:

BAföG Bereich A - J
Frau Flint, Tel.-Nr. 034 45 / 73 2147
E-Mail: 

BAföG Bereich K - M
Frau Kretzschmar, Tel.-Nr. 034 45 / 73 2148
E-Mail: 

BAföG Bereich N - Z
Herr Rübe, Tel.-Nr. 034 45 / 73 2149
E-Mail: 

Fax: 034 45 / 73 2103