Fortschreibung der Verwaltungsrichtlinie 2010 für den Burgenlandkreis

Die ARGE SGB II Burgenlandkreis wurde zum 01.01.2008 auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 25.09.2007 zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II neu
errichtet.

Die ARGE hat ihren Sitz in

  • Naumburg, Hallesche Straße 60, 06618 Naumburg sowie
    Außenstellen in
  • Zeitz, Von-Harnack-Straße 27/28, 06712 Zeitz und
  • Weißenfels, Weg nach der Marienmühle 10, 06667 Weißenfels mit
    Nebenstelle in
  • Hohenmölsen, Friedensstraße 9a, 06679 Hohenmölsen.

O. g. Stellen sind unter folgenden Service-Nummern zu erreichen:
Einwahl 0180 100 267 0-

  • Naumburg     53 000
  • Zeitz             15 100
  • Weißenfels     50 000
  • Hohenmölsen 51 010.

Die Verwaltungsrichtlinie gilt für alle Geschäftsbereiche (GB) im Burgenlandkreis.

A Die Überarbeitung der Verwaltungsrichtlinie zum 01.04.2010 machte sich aus folgenden
Gründen erforderlich:

  • Zur Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunft und Heizung im Rahmen des Einzelfalles sind die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten getrennt voneinander zu prüfen.

  • Auferlegte, verbrauchsunabhängige Betriebskosten sind entsprechend den vorliegenden Nachweisen zu übernehmen.

  • Auferlegte, verbrauchsabhängige Betriebskosten sind als angemessen zu übernehmen, sofern diese den üblichen Verbrauch nicht übersteigen.

  • Eine differenzierte Prüfung der Heizkosten ist gem. den Urteilen des BSG vom 02.07.2009 (B 14 AS 33/08 R und B 14 AS 36/08 R) erforderlich, wenn diese über dem Richtwert
    liegen.

  • Anpassung der Richtwerte für Betriebskosten und Heizkosten

Die aktuelle Auswertung der Erfassungen der großen Wohnungsunternehmen und der
Verwaltungsgemeinschaften des Burgenlandkreises für das Jahr 2009 ergab keine Änderung der festgelegten Richtwerte für die Grundmiete.
Der Richtwert für den Quadratmeterpreis beträgt im Burgenlandkreis einheitlich 4,35 EUR.

Die Mietspiegel der Städte Weißenfels und Naumburg gelten unverändert fort.

Aktuelle Richtwerte für angemessene Betriebskosten in den Geschäftsbereichen (GB)

Für den Burgenlandkreis existiert ein Betriebskostenspiegel, der durch den Mieterbund herausgegeben wurde und auf dem Abrechnungsjahr 2007 basiert.

Die Hauptgrundlage für die Ermittlung der aktuellen Betriebskosten-Richtwerte bilden die tatsächlich beantragten Betriebskosten einschließlich der Betriebskostenabrechnungen von ca. 15.400 Bedarfsgemeinschaften im Burgenlandkreis entsprechend der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Im Ergebnis dieser Auswertungen ergeben sich folgende aktuelle Richtwerte für Betriebskosten in den Territorien des Burgenlandkreises:

  • GB Naumburg 1,05 EUR/m² (alt 1,03 EUR/m²)
  • GB Zeitz 0,98 EUR/m² (alt 0,96 EUR/m²)
  • GB Weißenfels 1,00 EUR/m² (alt 1,00 EUR/m²)
  • GB Hohenmölsen 1,05 EUR/m² (alt 1,04 EUR/m²)

Aktuelle Richtwerte für angemessene Heizkosten in den GB

Für den Burgenlandkreis existiert ein Heizkostenspiegel, der durch den Mieterbund herausgegeben wurde und auf dem Abrechnungsjahr 2008 basiert.

Die Hauptgrundlage für die Ermittlung der aktuellen Heizkosten-Richtwerte bilden die tatsächlich beantragten Heizkosten einschließlich der Heizkostenabrechnungen von ca. 15.400 Bedarfsgemeinschaften im Burgenlandkreis entsprechend der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Im Ergebnis dieser Auswertungen ergeben sich folgende aktuelle Richtwerte für Heizkosten in den Territorien des Burgenlandkreises:

  • GB Naumburg 1,07 EUR/m² (alt 1,03 EUR/m²)
  • GB Zeitz 1,04 EUR/m² (alt 1,00 EUR/m²)
  • GB Weißenfels 1,11 EUR/m² (alt 1,10 EUR/m²)
  • GB Hohenmölsen 1,10 EUR/m² (alt 1,10 EUR/m²)

B Angemessene Kosten für Leistungen nach § 23 (3) Nr. 1-3 SGB II

Die Höhe der zu gewährenden Leistungen wird beibehalten.



Verwaltungsrichtlinie KdU 2010

Geschäftsanweisung ARGE Nr. 5

 zurück drucken