Die ARGE SGB II Burgenlandkreis wurde zum 01.01.2008 auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 25.09.2007 zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II neu
errichtet.
Die ARGE hat ihren Sitz in
O. g. Stellen sind unter folgenden Service-Nummern zu erreichen:
Einwahl 0180 100 267 0-
Die Verwaltungsrichtlinie gilt für alle Geschäftsbereiche (GB) im Burgenlandkreis.
A Die Überarbeitung der Verwaltungsrichtlinie zum 01.04.2010 machte sich aus folgenden
Gründen erforderlich:
Die aktuelle Auswertung der Erfassungen der großen Wohnungsunternehmen und der
Verwaltungsgemeinschaften des Burgenlandkreises für das Jahr 2009 ergab keine Änderung der festgelegten Richtwerte für die Grundmiete.
Der Richtwert für den Quadratmeterpreis beträgt im Burgenlandkreis einheitlich 4,35 EUR.
Die Mietspiegel der Städte Weißenfels und Naumburg gelten unverändert fort.
Aktuelle Richtwerte für angemessene Betriebskosten in den Geschäftsbereichen (GB)
Für den Burgenlandkreis existiert ein Betriebskostenspiegel, der durch den Mieterbund herausgegeben wurde und auf dem Abrechnungsjahr 2007 basiert.
Die Hauptgrundlage für die Ermittlung der aktuellen Betriebskosten-Richtwerte bilden die tatsächlich beantragten Betriebskosten einschließlich der Betriebskostenabrechnungen von ca. 15.400 Bedarfsgemeinschaften im Burgenlandkreis entsprechend der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Im Ergebnis dieser Auswertungen ergeben sich folgende aktuelle Richtwerte für Betriebskosten in den Territorien des Burgenlandkreises:
Aktuelle Richtwerte für angemessene Heizkosten in den GB
Für den Burgenlandkreis existiert ein Heizkostenspiegel, der durch den Mieterbund herausgegeben wurde und auf dem Abrechnungsjahr 2008 basiert.
Die Hauptgrundlage für die Ermittlung der aktuellen Heizkosten-Richtwerte bilden die tatsächlich beantragten Heizkosten einschließlich der Heizkostenabrechnungen von ca. 15.400 Bedarfsgemeinschaften im Burgenlandkreis entsprechend der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Im Ergebnis dieser Auswertungen ergeben sich folgende aktuelle Richtwerte für Heizkosten in den Territorien des Burgenlandkreises:
B Angemessene Kosten für Leistungen nach § 23 (3) Nr. 1-3 SGB II
Die Höhe der zu gewährenden Leistungen wird beibehalten.
Verwaltungsrichtlinie KdU 2010