Das Jobcenter Burgenlandkreis und das Sozialamt des Burgenlandkreises haben sich in kürzester Zeit auf die Antragstellung vorbereitet.
Folgende Leistungen kommen im Einzelfall in Betracht:
Ohne Antrag:
Die Leistungen können ab sofort von den Hartz IV-Empfängern bei dem Jobcenter Burgenlandkreis beantragt werden. Leistungsempfänger nach SGB XII, Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenden sich an das Sozialamt des Burgenlandkreises. Unter bestimmten Voraussetzungen können bestimmte Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 erbracht werden.
Ansprechpartner beim Sozialamt Burgenlandkreis:
Frau Arendt
Tel.: 034 45 / 73 1139
E-Mail: Arendt.Katja@blk.de
Formulare:
Antragsformulare für Hartz IV-Empfänger beim Jobcenter
Antragsformulare für Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt
Antragsformulare für Wohngeldbezieher und Kinderzuschlagsberechtigte beim Sozialamt