Das Jobcenter hat seinen Sitz in
Die Verwaltungsrichtlinie gilt für alle Geschäftsbereiche (GB) im Burgenlandkreis.
A Die Überarbeitung der Verwaltungsrichtlinie zum 01.05.2011 machte sich aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 erforderlich.
Der Richtwert für den Quadratmeterpreis beträgt im Burgenlandkreis einheitlich 4,35 EUR.
Die Mietspiegel der Städte Weißenfels und Naumburg gelten unverändert fort.
Aktuelle Richtwerte für angemessene Betriebskosten in den Geschäftsbereichen (GB)
Für den Burgenlandkreis existiert ein Betriebskostenspiegel, der durch den Mieterbund herausgegeben wurde und auf dem Abrechnungsjahr 2008 basiert.
Die Hauptgrundlage für die Ermittlung der aktuellen Betriebskosten-Richtwerte bilden die tatsächlich beantragten Betriebskosten einschließlich der Betriebskostenabrechnungen im Burgenlandkreis entsprechend der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Im Ergebnis dieser Auswertungen ergeben sich folgende aktuelle Richtwerte für Betriebskosten in den Territorien des Burgenlandkreises:
Aktuelle Richtwerte für angemessene Heizkosten in den GB
Für den Burgenlandkreis existiert ein Heizkostenspiegel, der durch den Mieterbund herausgegeben wurde und auf dem Abrechnungsjahr 2008 basiert.
Die Hauptgrundlage für die Ermittlung der aktuellen Heizkosten-Richtwerte bilden die tatsächlich beantragten Heizkosten einschließlich der Heizkostenabrechnungen im Burgenlandkreis entsprechend der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Im Ergebnis dieser Auswertungen ergeben sich folgende aktuelle Richtwerte für Heizkosten in den Territorien des Burgenlandkreises:
B Angemessene Kosten für Leistungen nach § 24 (3) Nr. 1 und 2 SGB II
Die Höhe der zu gewährenden Leistungen wird beibehalten.